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   VG Dresden, 10.05.2006 - 11 K 2586/05   

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VG Dresden, 10.05.2006 - 11 K 2586/05 (https://dejure.org/2006,46884)
VG Dresden, Entscheidung vom 10.05.2006 - 11 K 2586/05 (https://dejure.org/2006,46884)
VG Dresden, Entscheidung vom 10. Mai 2006 - 11 K 2586/05 (https://dejure.org/2006,46884)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitteilung über den Ausgang eines beamtenrechtlichen Stellenbesetzungsverfahrens an den unterlegenen Bewerber als schriftlich zu begründender Verwaltungsakt; Angebot eines Personalgesprächs oder einer Akteneinsicht als hinreichende schriftliche Begründung eines ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

    Auszug aus VG Dresden, 10.05.2006 - 11 K 2586/05
    Dies ist hier zu verneinen, weil der Abwägungsvorgang der Behörde bereits abgeschlossen war und durch ein Weglassen der Begründung in dem späteren schriftlichen Absageschreiben nicht mehr beeinflusst werden konnte, vgl. zur Kausalität auch BVerwGE 64, 33, [39].

    Insoweit folgt die Kammer hier dem methodischen Ansatz von Kopp/Ramsauer, § 39 VwVfG Rn 36, der zutreffend auf Parallelen zu § 214 Abs. 3 BauGB hinweist und demzufolge darauf abstellt, dass sich die Unbeachtlichkeit des Fehlers ohne weitere Zeugeneinvernahme aus den vorhandenen und dem Betroffenen zugänglichen Unterlagen ergeben muss, vgl. Battis/Krautzberger/Löhr, 8. Aufl., § 214 BauGB Rn 17 f., BVerwGE 64, 33, [38].

    Das dem Bürger durch dieses Normverständnis aufgebürdete Prozessrisiko, das darin besteht, dass sich erst bei der Akteneinsicht herausstellt, dass ein formeller Fehler, der dem Verwaltungsakt anhaftet, nicht zu dessen Aufhebung führen wird, lässt sich unter Berücksichtigung der prozessualen Möglichkeiten nach einer erfolgten Akteneinsichtnahme und der bei nicht anwaltlich vertretenen Beteiligten ausgedehnten Hinweispflicht des Gerichtes auch unter Berücksichtigung der Grundrechte vertreten, da diese Unbeachtlichkeitsvorschrift die Voraussetzungen der materiellen Rechtmäßigkeit von Verwaltungsentscheidungen unberührt lässt, vgl. BVerwGE 64, 33, [35f], sowie zur Kostenlast bei nicht begründeten Auswahlentscheidungen auch VG L. , Beschl. v. 16.11.2004, 3 K 1393/04, zitiert nach juris.

  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85

    Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist

    Auszug aus VG Dresden, 10.05.2006 - 11 K 2586/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Urt. v. 25.8.1998, BVerwGE 80, 127 f. [BVerwG 25.08.1988 - 2 C 62/85], sei die Mitteilung über das Auswahlergebnis ein Verwaltungsakt und bedürfe daher einer Begründung im Sinne des § 39 Abs. 1 VwVfG.

    Die Mitteilung über den Ausgang des Stellenbesetzungsverfahrens an den unterlegenen Bewerber stellt einen Verwaltungsakt dar, der schriftlich zu begründen ist (§ 1 SächsVwVfG i.V.m. § 39 Abs. 1 VwVfG, zur VA-Qualität: BVerwG, Urt.v.25.8.1988, BVerwGE 80, 127 f. [BVerwG 25.08.1988 - 2 C 62/85]); die Voraussetzungen eines Ausnahmefalles nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG liegen im sog. Konkurrentenstreit regelmäßig nicht vor.

  • OVG Sachsen, 26.05.2005 - 3 BS 48/05

    Konkurrentenstreitverfahren, Auswahlentscheidung, Leistungskriterium,

    Auszug aus VG Dresden, 10.05.2006 - 11 K 2586/05
    Der Kontrolle unterliegt weiterhin, ob die maßgeblichen Auswahlkriterien nachvollziehbar gehandhabt worden sind, SächsOVG, Beschl. v. 26.5.2005, 3 BS 48/05.

    Zur Sicherung der Rechte des Antragstellers war die einstweilige Anordnung daher im tenorierten Umfang geboten, vgl. zur Tenorierung auch SächsOVG, Beschl. v. 26.5.2005, 3 BS 48/05.

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Dresden, 10.05.2006 - 11 K 2586/05
    Nach der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren hier gebotenen, gerade nicht nur summarischen Prüfung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.9.2002, NVwZ 2003, 200) der Erfolgsaussichten des Widerspruchs des Antragstellers nach dem derzeitigen Verfahrensstand hat der Antragsteller die Fehlerhaftigkeit der Auswahlentscheidung zu Gunsten des Beigeladenen zu 2) und die realistische Möglichkeit einer für ihn positiven neuen Auswahlentscheidung glaubhaft gemacht.
  • OVG Sachsen, 11.04.2001 - 3 BS 83/01

    Beförderung eines Richters; Auswahlverfahren bei der Besetzung einer

    Auszug aus VG Dresden, 10.05.2006 - 11 K 2586/05
    In diesem Fall kommt den Feststellungen zur Leistung der Bewerber in den maßgeblichen Beurteilungen eine wesentliche Bedeutung zu, vgl. auch SächsOVG, Beschl. v. 11.4.2001, ZBR 2001, 372; Beschl. v. 28.11.2003, - 3 BS 465/02 -.
  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 1.02

    Aufnehmender Dienstherr; Beamter; Dienstherrnwechsel; Einverständnis; Heilung;

    Auszug aus VG Dresden, 10.05.2006 - 11 K 2586/05
    Dabei sind neben den aktuellen auch frühere Beurteilungen vor der Anwendung von Hilfskriterien zu berücksichtigen, SächsOVG, Beschl. v. 26.1.2006, 3 BS 255/05; BVerwG, Urt. v. 19.12.2002, 2 C 1/02, NVwZ 2003, 1398.
  • OVG Sachsen, 11.04.2001 - 3 BS 84/01

    Beförderung auf eine Richterstelle; Auswahlverfahren für den Richterdienst;

    Auszug aus VG Dresden, 10.05.2006 - 11 K 2586/05
    Es ist rechtlich sodann gleichfalls nicht zu beanstanden, wenn der Antragsgegner die letzten Regelbeurteilungen in den Blick nimmt, zumal diesen, weil sie nicht in Bezug auf ein konkretes Beförderungsamt gefertigt worden sind, eine größere Objektivität zukommen dürfte, vgl. SächsOVG, Beschl. v. 11.4.2001, 3 BS 84/01.
  • VGH Hessen, 23.05.2000 - 1 TZ 591/00

    Erledigung der Hauptsache in einem Streit um Beförderungsentscheidung nach

    Auszug aus VG Dresden, 10.05.2006 - 11 K 2586/05
    Dieser Formfehler wurde bislang weder durch ein Nachholen der schriftlichen Begründung noch durch die vom Antragsteller genommene Akteneinsicht geheilt, § 45 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG, vgl. aber Hess. VGH, Beschl. v. 23.05.2000, 1 TZ 591/00, zitiert nach juris, der die Akteneinsichtnahme als erledigendes Ereignis ansieht.
  • OVG Sachsen, 17.12.2004 - 3 BS 309/04

    Recht der Landesbeamten

    Auszug aus VG Dresden, 10.05.2006 - 11 K 2586/05
    Die Entscheidung ist gerichtlich nur daraufhin überprüfbar, ob die als unmittelbar leistungsbezogene Kriterien in erster Linie zu berücksichtigenden Beurteilungen vollständig und nachvollziehbar ausgeschöpft worden sind, die in diesem Zusammenhang anzuwendenden Begriffe oder der gesetzliche Rahmen, in dem sich der Dienstherr frei bewegen kann, richtig erkannt worden sind, ferner ob von einem zutreffenden Sachverhalt ausgegangen wurde, allgemeingültige Wertmaßstäbe beachtet und keine sachfremden Erwägungen angestellt worden sind (vgl. SächsOVG, 17.12.2004 - 3 BS 309/04 - SächsVBl. 2005, 120, m.w.N. zitiert nach Juris).
  • OVG Sachsen, 28.11.2003 - 3 BS 465/02
    Auszug aus VG Dresden, 10.05.2006 - 11 K 2586/05
    In diesem Fall kommt den Feststellungen zur Leistung der Bewerber in den maßgeblichen Beurteilungen eine wesentliche Bedeutung zu, vgl. auch SächsOVG, Beschl. v. 11.4.2001, ZBR 2001, 372; Beschl. v. 28.11.2003, - 3 BS 465/02 -.
  • OVG Sachsen, 26.01.2006 - 3 BS 255/05
  • VG Leipzig, 16.11.2004 - 3 K 1393/04
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